E_11/2024_W_Wohnen in Vorarlberg Süd_Regio Im Walgau
 

Wohnen in Vorarlberg Süd

Projektträger

Regio Im Walgau

Bazulstraße 2

6710  Nenzing

Österreich

(Vorarlberg)

Start-Datum: 01.01.2025

End-Datum: 30.06.2024

Kurzbeschreibung

Leistbares, altersgerechtes, generationenübergreifendes und klimafittes Wohnen, der Umgang mit Leerstand und die Mindernutzung von Gebäuden sind nur einige Schlagworte in der aktuellen Debatte zum Thema „Wohnen“. Welche Hebel und Handlungsmöglichkeiten haben Kommunen dabei? Welche Schwerpunkte sollen sie angesichts der Fülle an Herausforderungen und Erwartungshaltungen setzen? Mit dem Projekt „Wohnen in Vorarlberg Süd“ widmen sich erstmals 37 Gemeinden im Süden Vorarlbergs über Gemeinde- und Regionsgrenzen hinweg diesen Fragen. Es sind dies die Stadt Bludenz, die Gemeinden Brand und Bürserberg sowie die Mitgliedsgemeinden der Regios Klostertal-Arlberg, Großes Walsertal, Im Walgau und des Standes Montafon, organisiert und koordiniert im Sozialplanungsraum „Vorarlberg-Süd“.

Im Rahmen des Projekts werden sie

Am Ende des Projekts sollen die beteiligten Gemeinden eine fundierte Arbeits- und Diskussionsgrundlage für zukünftige wohnungspolitische Entscheidungen haben und wissen, welche Kooperationsräume in Vorarlberg Süd sich für mögliche Umsetzungen zur Schaffung von Wohnraum in ihrem Wirkungsbereich und im Rahmen ihrer Möglichkeiten anbieten.

Ausgangslage

Seit 2022 loten die Stadt Bludenz, die Gemeinden Brand und Bürserberg sowie die Regios Klostertal-Arlberg, Großes Walsertal, Im Walgau und der Stand Montafon Möglichkeiten der verstärkten Zusammenarbeit aus. Sie sind organisiert und koordiniert im Sozialplanungsraum „Vorarlberg Süd“ einem von fünf vom Gemeindeverband definierten Sozialplanungsräumen in Vorarlberg.

 

Die Lebenswelten der Bürger:innen und die Veränderungen in unserer Gesellschaft machen nicht an Gemeinde- oder Regionsgrenzen Halt. Auch sind bestehende Kooperationsstrukturen (z.B. das Große Walsertal oder das Klostertal) teilweise zu klein, um den steigenden sozialpolitischen Herausforderungen und Anforderungen vonseiten des Landes begegnen zu können.

Vor diesem Hintergrund identifizierten die genannten Partner:innen in einem begleiteten Prozess potenzielle Themenfelder für eine stärkere Zusammenarbeit im Sozialraum: Wohnen und Lebensformen im Alter, Willkommenskultur / Integration, Jugend, Gesundheitsprävention und Infrastruktur. Bei der folgenden Priorisierung und Konkretisierung wurde deutlich, dass eine gemeinsame Bearbeitung und Betrachtung des Themas „Wohnen“ das Potential hat, für alle Partner:innen einen Mehrwert zu generieren. Parallel verlaufende Prozesse in den Regionen bzw. der Stadt Bludenz (Ausarbeitung / Evaluierung regionaler Entwicklungskonzepte, qualitative Sozialraumanalysen, Quartiersentwicklungen, etc.) förderten folgende konkrete Anliegen für eine überregionale Bearbeitung zutage:

Die Gemeinden und Regios im Sozialplanungsraum „Vorarlberg Süd“ einigten sich in der Folge darauf, das Thema „Wohnen“ überregional zu betrachten und die formulierten Anliegen im Rahmen eines gemeinsamen Projekts abgestimmt zu bearbeiten.

Ziele/Wirkung

Mit dem vorliegenden Projekt setzen sich die beteiligten Gemeinden und Regios zum Ziel,

Inhalte

Beteiligte Lokale Aktionsgruppen (LAG)

Lokale Aktionsgruppe*:

LAG Regio-V

Anteil in Prozent:

45 %

 

Informationen zu Projektpartner:innen

Name

REGIO Klostertal-Arlberg

Recht-/Gesellschaftsform:

Verein

Beschreiben Sie bitte die Rolle und die Tätigkeit des Partners im Projekt:

Die Aufgaben und Pflichten der Projektpartner sind im Kooperationsvertrag unter Punkt 8 festgehalten. Darin heißt es:

 

Aufgaben und Verpflichtungen der ARGE-Mitglieder

Die ARGE-Mitglieder übernehmen alle Maßnahmen und Pflichten, die sich aus den Förderantragen und aus der Förderzusagen ergeben.

 

Die ARGE-Mitglieder sind neben dem Projektmanagement mitverantwortlich für die erfolgreiche Umsetzung des Projekts:

  • Grundsätzliche Bereitschaft zur aktiven Mitwirkung inkl. Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen
  • Bereitstellung des Sockelbetrages und der anteiligen Eigenmittel
  • Bereitstellung der erforderlichen Ressourcen und der Informationen für die inhaltliche und/oder finanzielle Abwicklung der Vorhaben und Maßnahmen
  • Bereitstellung von Daten für die gemeinsame Arbeit im Sozialplanungsraum nach Vereinbarung
  • Information der Koordinationsstelle zum Projektablauf sowie über allfällige Änderungen
  • Unterstützung der Koordinationsstelle bei der Erstellung der Abrechnungen und im Berichtswesen
  • Einhaltung der Publizitätsrichtlinien

Laden Sie bitte einen Nachweis zum aktuellen Umsetzungsstand des Partnerprojekts hoch:

☐ Nachweis und Umsetzungsstand

☐ Absichtserklärung zur Projektteilnahme

Kooperationsvertrag über die Errichtung einer Arbeitsgemeinschaft für die überregionale Zusammenarbeit im Sozialplanungsraum Vorarlberg Süd (V-Süd) („ARGE-Vertrag“)

 

Name

Regionalplanungsgemeinschaft Großes Walsertal

Recht-/Gesellschaftsform:

Verein

Beschreiben Sie bitte die Rolle und die Tätigkeit des Partners im Projekt:

Die Aufgaben und Pflichten der Projektpartner sind im Kooperationsvertrag unter Punkt 8 festgehalten (s.o.)

 

Name

 Stand Montafon

Recht-/Gesellschaftsform:

Gemeindeverband

Beschreiben Sie bitte die Rolle und die Tätigkeit des Partners im Projekt:

Die Aufgaben und Pflichten der Projektpartner sind im Kooperationsvertrag unter Punkt 8 festgehalten (s.o.)

 

Name

Gemeinde Brand

Recht-/Gesellschaftsform:

Gemeinde

Beschreiben Sie bitte die Rolle und die Tätigkeit des Partners im Projekt:

Die Aufgaben und Pflichten der Projektpartner sind im Kooperationsvertrag unter Punkt 8 festgehalten (s.o.)

 

Name

Gemeinde Bürserberg

Recht-/Gesellschaftsform:

Gemeinde

Beschreiben Sie bitte die Rolle und die Tätigkeit des Partners im Projekt:

Die Aufgaben und Pflichten der Projektpartner sind im Kooperationsvertrag unter Punkt 8 festgehalten (s.o.)

 

Name

Stadt Bludenz

Recht-/Gesellschaftsform:

Stadt

Beschreiben Sie bitte die Rolle und die Tätigkeit des Partners im Projekt:

Die Aufgaben und Pflichten der Projektpartner sind im Kooperationsvertrag unter Punkt 8 festgehalten (s.o.)

Bezug zum Programm

Aktionsfeld 3: Stärkung der für das Gemeinwohl wichtigen Strukturen und Funktionen

Aktuelle Seite drucken | Fenster schließen